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Termin Informationen:
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Mo.12Okt.202618 UhrHörsaal II, Emil-Figge-Straße 50
Zivile Forschung und Militär: Die Zivilklausel an der TU Dortmund
„Wie die TU Dortmund die Freiheit ihrer Forschung schützt: Der Ausschluss von Militärforschung“Es sprechen der Physiker und Friedensforscher PD Dr. Jürgen Altmann und der Elektroingenieur Dr.-Ing. Michael Jakubowsky.Welche Grenzen soll es für militärisch nutzbare Forschung an Hochschulen geben? Ausgangspunkt ist die Zivilklausel der TU Dortmund. Nach Angaben der Veranstalter beschloss der Senat im März 1991 auf Antrag des damaligen Rektors, dass die Forschung an der Universität ausschließlich zivilen Zwecken dienen soll. Die Veranstaltung fragt nach der heutigen Bedeutung dieser Selbstverpflichtung und dem Verhältnis von Forschungsfreiheit, akademischer Selbstbestimmung und politischen Erwartungen.
Altmann gibt einen Überblick über unterschiedliche Zivilklauseln an deutschen Hochschulen und die Regelung in Dortmund. Jakubowsky, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Senatsmitglied der TU, ergänzt Erfahrungen aus dem Forschungsalltag und ethische Fragen.
In der anschließenden Diskussion geht es unter anderem um die Abgrenzung ziviler, sicherheitsrelevanter und militärischer Forschung. Weitere Themen sind Geheimhaltung, Exportkontrollen und mögliche Konflikte zwischen vertraulicher Auftragsforschung und der Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse.